Familienheim wird durch zuwarten steuerpflichtig
München (jur). Wer das elterliche Eigenheim auch über den Steuerfreibetrag hinaus steuerfrei erben will, muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten dort einziehen. Mehr Zeit gibt es nur aus wichtigen Gründen, etwa baulichen Mängeln, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 25. Juli 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: II R 37/16). Im Streitfall hatte der verstorbene Vater zwei Söhne. Einer lebt in einer Einrichtung für behinderte Menschen, daher soll ...
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