Fristlose Kündigung wegen übler Nachrede

Stuttgart (jur). Arbeitnehmer sollten in einem WhatsApp-Chat mit einer Kollegin sich bei der Verbreitung von Gerüchten zurückhalten. Bezeichnet eine Beschäftigte dabei den Vater des Geschäftsführers fälschlicherweise als „verurteilten Vergewaltiger“, stellt dies eine „üble Nachrede“ dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. März 2019 (Az.: 17 Sa 52/1 ...

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