„Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös“ nicht strafbar

Kassel (jur). Der Hinweis im Leistungskatalog einer Arztpraxis im Internet „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös“ ist nach neuem Recht nicht strafbar. Diese Ansicht hat jedenfalls das Amtsgericht Kassel am Freitag, 5. Juli 2019, vertreten (Az.: 284 Ds - 2660 Js 28990/17). Mit seinem Beschluss stellte es das Strafverfahren gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen ein. Gegen die Gynäkologinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász hatte das Amtsgericht Kassel im August 2018 verhandel ...

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