Über aufgewandte Anwaltskosten muss Verfassungsschutz Auskunft geben

Köln (jur). Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Höhe von Rechtsanwaltskosten offenlegen, die im Zuge von presserechtlichen Auskunftsansprüchen entstanden sind. Denn die Rechtsanwaltskosten stellen keine geheimhaltungsbedürftigen Ausgaben dar, urteilte am Donnerstag, 11. Juli 2019, das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 5480/18). Damit bekam die klagende Verlagsgesellschaft recht. Die Verfassungsschützer sollten Auskunft darüber geben, wie hoch die von der Behörde in den Jahren ...

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