Versorgung mit Strom kann in Ausnahmefällen einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen

Luxemburg (jur). Die Verlängerung der Laufzeit der belgischen Kernkraftwerke Doel 1 und 2 wurde ohne die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und steht daher im Widerspruch zum EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-411/17) hat am Montag, den 29. Juli 2019, entschieden, dass der Betreiber des Kernkraftwerks die Anlagen nicht sofort schließen muss. Ist das belgische Verfassungsgericht der Ansicht, dass die Schließung von Kernkraftwer ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2OpntNr
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt