Versorgung mit Strom kann in Ausnahmefällen einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen
Luxemburg (jur). Die Verlängerung der Laufzeit der belgischen Kernkraftwerke Doel 1 und 2 wurde ohne die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und steht daher im Widerspruch zum EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-411/17) hat am Montag, den 29. Juli 2019, entschieden, dass der Betreiber des Kernkraftwerks die Anlagen nicht sofort schließen muss. Ist das belgische Verfassungsgericht der Ansicht, dass die Schließung von Kernkraftwer ...
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