Wegen geänderter Einwohnerzählung kein Landesmittel-Nachschlag
Münster (jur). Die Einwohnerzahlen im nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 sind in nicht zu beanstandender Weise festgelegt worden. Der Gesetzgeber durfte die Einwohnerzahl nach dem Zensus von 2011 und nicht nach den fortgeschriebenen Werten der Volkszählung von 1987 bestimmen, urteilte der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 9. Juli 2019 (Az.: VerfGH 37/14). Die Münsteraner Richter wiesen damit die Beschwerden der Städte Bonn und Velbert sowie der Ge ...
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