Ein reiner Knabenchor muss kein Mädchen aufnehmen

Berlin (jur). Der Staats- und Domchor zu Berlin, seit 1465 ein reiner Knabenchor, muss nicht ein Mädchen aufnehmen. Der Chor sei zwar eine „öffentliche Einrichtung“, seine Ausrichtung und sein Klangbild unterlägen aber der Kunstfreiheit, urteilte am 16. August 2019 das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 3 K 113.19). Der Chor war 1465 unter Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg unter dem Namen „Singeknaben“ gegründet worden. 1923 übernahm die Staatliche Hochschule für Musik, heute U ...

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