Keine Rückstellungen für Speicherung der Unterlagen von Mandanten

München (jur). Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die ihre Mandantenakten in einem Rechenzentrum speichern, dürfen hierfür keine steuerlichen Rückstellungen bilden. Denn es bestehe überhaupt nicht die Pflicht, die Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 13. Februar 2019 entschied (Az.: XI R 42/17). Er wies damit eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft aus Thüringen ab. Die GmbH ...

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