Keine Streupflicht zwischen den Autos auf Supermarkt-Parkplatz

Karlsruhe (jur). Zwischen den Autos auf einem Supermarkt-Parkplatz muss grundsätzlich nicht gestreut werden. Auch wenn der Supermarkt-Betreiber einen möglichst gefahrlosen Zugang zum Geschäft und ein sicheres Be- und Entladen gewährleisten muss, ist ein Streuen per Hand zwischen den parkenden Autos nicht zumutbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 22. August 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 184/18). Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Itze ...

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