Kündigung einer Firmenwohnung nicht erst elf Jahre nach Ausscheiden aus Dienst

München (jur). Elf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst kann der ehemalige Arbeitgeber eine Dienstwohnung nicht mehr kündigen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am 2. August 2019 verkündeten Urteil zugunsten eines Arztes entschieden (Az. 472 C 22568/18). Er war Assistenzarzt am Klinikum Bogenhausen in München. Im Jahr 2006 erhielt er eine Betriebswohnung von der Klinik. Diese war nur 25 Quadratmeter klein - aber angesichts des Wohnungsmangels und der hohen Mieten in der Landes ...

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