Kündigung langfristiger Pachtverhältnisse von OG Stuttgart erleichtert

Stuttgart (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen die Kündigung langfristiger Pachtverhältnisse erleichtert. Wurde der Vertrag über zwölf oder bei ursprünglichem Ödland über 18 Jahre immer wieder gleichlautend verlängert, kann sich der Pächter nicht mehr auf gesetzliche Härteklauseln berufen, wie das OLG in einem am Montag, 5. August 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az: 101 W 4/19) Im Streitfall geht es um ein Hofgut ...

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