Nach mehr als 30 Jahren Wartezeit sind Erschließungsbeiträge nicht zulässig
Köln (jur). Werden die vermeintlich abgeschlossenen Straßenbauarbeiten erst nach einer Wartezeit von mehr als 30 Jahren offiziell für beendet erklärt, kann die Kommune keine Erschließungsbeiträge mehr von den Anliegern verlangen. Das Verwaltungsgericht Köln (Az. 17 K 10264/17 et al.) hat am Dienstag, den 27. August 2019 entschieden, dass eine solche Beitragserhebung gegen die Grundsätze der Klarheit und Vorhersehbarkeit der Belastung verstößt. Konkret ging es um die Bauarbeiten in Bon ...
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