Neubau muss sich der vorhandenen Bebauung anpassen
Mainz (jur). Im unbeplanten Innenbereich einer kleineren Stadt oder Gemeinde muss sich ein Neubau der vorhandenen Bebauung anpassen. Höhe und bebaute Fläche müssen „mit dort vorhandenen Baulichkeiten vergleichbar“ sein, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag, 6. August 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 1142/18.MZ). Es gab damit der Stadt Wörrstadt im Streit mit einem Grundstückseigentümer recht. Wörrstadt hat rund 8.000 Einwohner und liegt gut 20 Kilome ...
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