Zugang zu staatlichen Informationen von OVG Berlin verstärkt

Berlin (jur). Der Staat kann den Zugang der Bürger zu öffentlichen Informationen nicht dadurch beschränken, dass er Unternehmen mit der Abwicklung bestimmter Aufgaben beauftragt. Das gilt auch, wenn der beauftragte Berufsstand der Schweigepflicht unterliegt, urteilte am 1. August 2019 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin zur Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 12 B 34.18). Für die Sanierung einer inzwischen insolventen Werft hatten der Bund und das Lan ...

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