Kein Unfallversicherungsschutz nach vorzeitigem Beenden der Arbeit

Chemnitz (jur). Verlässt ein Arbeitnehmer ohne ersichtlichen Grund vorzeitig den Arbeitsplatz und erleidet auf dem üblichen Heimweg einen tödlichen Unfall, handelt es sich nicht um einen versicherten Wegeunfall. Sowohl die unklaren Umstände hinsichtlich des Verlassens des Arbeitsplatzes als auch die Zweifel, ob der Arbeitnehmer wirklich nach Hause fahren wollte, würden gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sprechen, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz ...

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