Keine Verunstaltung durch Windräder im Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal

Koblenz (jur). Das UNESCO-Weltkulturerbe "Oberes Mittelrheintal" ist von weithin sichtbaren Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom Mittwoch, den 11. September 2019 (Az.: 1 A 11532/18.OVG) entschieden, dass nicht zu erwarten sei, dass die am Rande des Welterbegebietes geplanten Windenergieanlagen zu einer "Verunstaltung der Landschaft" führen werden. Bei dem Rheintal und seinen Seitentälern, handele es sich auch nicht um ein we ...

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