Neben ungeschiedener Ehe ist eheähnliche Gemeinschaft möglich

Kassel (jur). Diejenigen, die sich nicht von ihren getrennt lebenden Ehefrauen scheiden lassen, schützen ihre neuen Partnerinnen nicht davor, vom Sozialamt in Anspruch genommen zu werden. Denn neben einer rechtlich noch bestehenden Ehe ist auch eine "eheähnliche Gemeinschaft" möglich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 14/18 R) am Donnerstag, 5. September 2019. Damit lehnte es einen 83-jährigen Berliner Rentner ab. Er ist seit mehr als 50 Jahren verheiratet, lebt ...

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