Presse hat Auskunftsanspruch gegen BND über Hintergrundgespräche

Leipzig (jur). Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss eine Zeitung umfassend über vertrauliche Hintergrundgespräche mit einzelnen Journalisten informieren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, den 18. September 2019 entschieden (Az. 6 A 7.18). Es hat damit der Klage eines Zeitungsredakteurs teilweise stattgegeben. Der Journalist hatte erfahren, dass der BND Hintergrundgespräche mit ausgewählten Journalisten geführt hatte, aber er selbst gehörte nicht zum Teilnehme ...

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