Behinderungsausgleich durch GPS-Überwachungs-Uhr

Celle (jur). Die gesetzliche Krankenkasse kann verpflichtet sein, die Kosten für "digitale Überwachungshilfsmittel" für Menschen mit geistiger Behinderung "mit Weglauftendenz" zu übernehmen. Liegt bei einem Mann mit Down-Syndrom aufgrund seiner Orientierungslosigkeit und Weglauftendenz eine Eigengefährdung vor, muss die Krankenkasse eine GPS-Uhr mit Alarmfunktion zur Fixierung am Handgelenk bezahlen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, den 21. Ok ...

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