Flüchtling nicht „flüchtig“, wenn Behörde Aufenthaltsort kennt
Bremen (jur). Wenn Asylsuchende in einem kirchlichen Asyl mit Kenntnis der Behörden Schutz vor drohender Abschiebung suchen, gelten sie nicht als "flüchtig". Sollen sie in ein anderes EU-Land überführt werden, darf die Frist für ihre Überstellung nicht von sechs auf 18 Monate verlängert werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen in einem am Montag, den 28. Oktober 2019 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 LA 246/19). Der konkrete Fall betraf einen Asylbewerber, der berei ...
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