Für lebende Organspender soll Anerkennung von Spätschäden erleichtert werden

Köln (jur). Nach einem Urteil des Kölner Sozialgerichts haben Lebendnierenspender im Falle eines "Spätschadens" einen leichteren Anspruch auf Entschädigung. Werden nach der Entlassung gesundheitliche Beschwerden geltend gemacht, liege regelmäßig die Vermutung nahe, dass es sich um einen "Spätschaden" aufgrund der Organspende handele, so im kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 28. März 2019 (Az.: S 16 U 78/17). Ausnahme: Im Falle von Gesundheitsschäden, die "offenkundi ...

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