Grundstücksüberschreitende Außendämmung muss Nachbar nicht dulden

München (jur). Eine Außendämmung von einem Haus darf nicht einfach in das benachbarte Grundstück ragen. Lässt sich die Wärmedämmung des Hauses auch mit einer kostengerechten Innendämmung erreichen, muss der Hauseigentümer darauf verwiesen werden, urteilte am Dienstag, den 1. Oktober 2019, das Bayerische Oberste Landgericht in München (Az.: 1 ZRRRRR 4/19). Zwei benachbarte Grundstückseigentümer waren in Streit geraten. Einer wollte am Haus eine 18 Zentimeter dicke Wärmedämmung inst ...

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