Kein Wettgewinn wegen falscher Schiri-Entscheidung

Nürnberg (jur). Für eine Fehlentscheidung eines Schiedsrichters muss die Deutsche Fußball Liga keinen Schadenersatz für entgangenen Wettgewinn leisten. Ein solcher Anspruch sei nicht begründet, da kein Vertragsverhältnis zwischen dem Sportwettenteilnehmer und der Deutschen Fußball Liga besteht, erklärte das Amtsgericht Nürnberg in einem am Montag, den 7. Oktober 2019 verkündeten Urteil (Az. 22 C 2823/19). In einem Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und Schalke 04 war sich de ...

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