Keine Berechnung von Zweitwohnungssteuer nach Uraltdaten

Karlsruhe (jur). Wie die Grundsteuer darf auch die kommunale Zweitwohnsteuer nicht auf alten Wertfeststellungen von 1964 basieren. Diese Bemessung ist auch bei der Zweitwohnungssteuer gleichheitswidrig, so das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 R). Eine Zweitwohnungssteuer darf hohe Mieten nicht prozentual geringer belasten als geringe Mieten. Im konkreten Fall haben die Karlsruher Ri ...

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