Meinungsfreiheit darf durch Jugendschutz nicht automatisch ausgehebelt werden

Karlsruhe (jur). Die Meinungsfreiheit darf nicht durch den allgemeinen Vorwurf der Veröffentlichung fremdenfeindlicher, für Minderjährige schädlicher Äußerungen eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen NPD-Landesverband verpflichtet, wegen hetzerischer Äußerungen auf seinem Facebook-Profil einen Jugendschutzbeauftragten zu ernennen, müssen Meinungsfreiheit und Jugendschutz abgewogen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 11. Oktober 2019, v ...

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