Mit dem Lehrerberuf ist Besitz von Kinderpornos nicht vereinbar

Leipzig (jur). Der Besitz von Kinderpornographie ist nicht mit dem Beruf des Lehrers vereinbar. Schon der Besitz in kleinen Mengen ist regelmäßig ein Grund, den Beamtenstatus zu entziehen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag, den 24. Oktober 2019 (Ref.: 2 C 3.18 und 2 C 4.18). In den konkreten Fällen waren es zwei Berliner Lehrer, bei denen auf deren Privatcomputern Kinderpornos aufgefunden wurden. Im ersten Prozess wurde der beamtete Studiumrat von Latein, Geschichte ...

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