Reichsbürger fehlt „atomrechtliche Zuverlässigkeit“ für Arbeit in Nuklearanlagen

Aachen (jur). Einem angeblichen Bürger des Königreichs Preußen ist es nicht gestattet, sich am Rückbau von Nuklearanlagen zu beteiligen. Am Montag, den 28. Oktober 2019, entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 6 K 1526/19), dass dem angeblichen "Reichsbürger" die "atomrechtliche Zuverlässigkeit" fehle. Der Kläger arbeitete für die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die für den Rückbau des Versuchsreaktors am Forschungszentrum Jülich verantwortlich ist. ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2PtFZU2
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt