Reichsbürger fehlt „atomrechtliche Zuverlässigkeit“ für Arbeit in Nuklearanlagen
Aachen (jur). Einem angeblichen Bürger des Königreichs Preußen ist es nicht gestattet, sich am Rückbau von Nuklearanlagen zu beteiligen. Am Montag, den 28. Oktober 2019, entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 6 K 1526/19), dass dem angeblichen "Reichsbürger" die "atomrechtliche Zuverlässigkeit" fehle. Der Kläger arbeitete für die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die für den Rückbau des Versuchsreaktors am Forschungszentrum Jülich verantwortlich ist. ...
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