Vor Klage eines Abgeordneten gegen Ordnungsgeld Einspruch nötig
Karlsruhe (jur). Gegen eine Ordnungsmaßnahmemaßnahme im Deutschen Bundestag können Parlamentarier nicht sofort zum Bundesverfassungsgericht gehen. Dies haben die Karlsruher Verfassungsrichter in einem am Dienstag, den 8. Oktober 2019 veröffentlichten Beschluss gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron (Az.: 2 BvE 2/18) entschieden. Nach dem Urteil ist eine Organklage nur dann zulässig, wenn das Plenum des Bundestages einen möglichen Einspruch gegen die Strafmaßnahme abgelehnt hat. Bei der ...
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