Bei Handyschulden keine schnelle Drohung einer Anschlusssperrung

Frankfurt am Main (jur). Mobilfunkbetreiber dürfen die Zahlung umstrittener Mobilfunktarife nicht einfach erzwingen, indem sie drohen, die Mobilfunkanschluss des Kunden zu sperren. Eine solche Androhung kann eine aggressive und unlautere Geschäftshandlung sein, hat das OLG Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, den 7. November 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: 6 U 147/18) entschieden. Selbst wenn der Eigentümer des Anschlusses mit mindestens 75 Euro in Zahlungsverzug ist, erlaube das Ges ...

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