Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen ist verfassungswidrig
Münster (jur). Die zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft macht bei den Oberbürgermeister- und Landratswahlen eine Stichwahl erforderlich. Andernfalls würden „Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats“ verletzt, entschied am 20. Dezember 2019 der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: VerfGH 35/19). Er setzte damit eine seit September 2019 in Nordrhein-Westfalen geltende Neuregelung außer Kraft. Nordrhein-Westfalen hatte die Stichwahl bei ...
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