BGH Karlsruhe bestätigt, dass jahrelange Wegenutzung nicht zu Gewohnheitsrecht führt
Karlsruhe (jur). Die bloße Tatsache, dass ein Weg über ein fremdes Grundstück jahrzehntelang benutzt wurde, führt noch nicht zu einem Gewohnheitsrecht. Ohne die Eintragung eines Wegerechts im Grundbuch kommt allenfalls ein Notwegrecht in Betracht, wenn der Durchgang des fremden Weges für die ordnungsgemäße Nutzung des eigenen Grundstücks notwendig ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 24. Januar 2020, verkündeten Urteil (Az.: V ZR 155/18). Im konk ...
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