Kind kann neuen Namen ohne Einwilligung des Vaters bekommen

Frankfurt/Main (jur). Kinder geschiedener Eltern können nicht erst bei einer Kindeswohlgefährdung den Namen des neuen Ehe-Partners der Mutter annehmen. Auch wenn der leibliche Vater der Namensänderung nicht zugestimmt hat, können die damit einhergehenden Belastungen des Kindes und der Kindeswille die Führung des neuen Namens erforderlich machen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 2. Januar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 UF 140/19). Die ...

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