Laut BGH Karlsruhe muss billigstes Angebot nicht das beste sein
Karlsruhe (jur). Öffentliche Entscheidungsträger müssen nicht immer Aufträge an den billigsten Anbieter vergeben. Die Auswahl eines teureren Unternehmens ist nicht automatisch pflichtwidrig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, den 29. Januar 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 366/19) entschieden hat. Er hob unter anderem daher ein Strafurteil gegen den ehemaligen Bürgermeister von Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), auf. Schneidewind war 2014 zum ...
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