Laut VG Aachen darf ein Serien-Straftäter nicht mehr Feuerwehrmann sein
Aachen (jur). Eine Reihe von strafrechtlichen Verurteilungen kann den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr rechtfertigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Mittwoch, 22. Januar 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 L 13/20) betont. Sie wies damit den Antrag eines Feuerwehrmannes aus dem Kreis Heinsberg auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Der heute 55-Jährige war mehr als 40 Jahre lang Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr im Kreis Heinsberg nördlich von Aachen. Seit 199 ...
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