OLG Frankfurt/Main: Privatfirmen dürfen keine Blitzer-Protokolle überlassen werden
Frankfurt/Main (jur). Wenn eine Gemeinde die Tatsache verheimlicht, dass Blitzerdaten von einem privaten Unternehmen gesammelt wurden, ist dies eine strafbare Falschbeurkundung. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 21. Januar 2020, verkündeten Beschluss entschieden (Az.: 2 Ss 40/19). Es bestätigte damit die Verurteilung eines Ordnugspolizisten der Stadt Kassel zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Das OLG Frankfurt am Main hatte bereits mehrfach entschieden, d ...
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