SG Karlsruhe sieht bei „Verdachtsdiagnose“ Amtsermittlungspflicht für Grad der Behinderung
Karlsruhe (juristisch). Das Sozialgericht (SG) in Karlsruhe hat die Amtsermittlungspflicht der Versorgungsbehörden unterstrichen, wenn es um die Festsetzung eines Behinderungsgrades geht. Nach einem am Freitag, den 17. Januar 2020 veröffentlichten Gerichtsbescheid müssen die Behörden eine "Verdachtsdiagnose" weiter untersuchen, wenn sie von Ärzten kommt, die keine Fachärzte sind (Az.: S 12 SB 2153/19). Außerdem dürfen sie nicht einfach zu dem Schluss kommen, dass die Antragstellerin nur ...
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