Verfassungsgerichtshof NRW stärkt Informationsrecht der Landtagsabgeordneten

Münster (jur). Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Frage- und Informationsrecht der Landtagsabgeordneten gestärkt. Will die Landesregierung die Fragen nicht im ausführlich beantworten, muss sie dies ausführlich begründen; eine allgemeine Begründung reicht nicht aus, so entschied der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 28. Januar 2020, in Münster auf Klage von Abgeordneten der AfD (Az.: VerfGH 5/18). In einer Anfrage vom 29. November 2017 wollten mehrere AfD- ...

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