VG Gelsenkirchen sieht keine Gefährdung wegen Parteimitgliedschaft
Gelsenkirchen (jur). Die Mitgliedschaft in der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) und die Arbeit im AfD-Landesverband sind an sich kein Grund für die Meldebehörde, die Adresse des Politikers nicht herauszugeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Fall eines AfD-Landespolitikers am Donnerstag, den 16. Januar 2020, entschieden (Az.: 17 K 2200/18). Michael Schild, stellvertretender Landessprecher der AfD in Nordrhein-Westfalen, habe keine konkrete Gefährdungssituation dars ...
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