VG Koblenz: Berufsschule darf bei häufigem Schwänzen Schulverhältnis beenden

Koblenz (jur). Wenn Berufsschüler wiederholt die Schule oder einzelne Unterrichtsstunden schwänzen, kann das Schulverhältnis beendet werden. Der Schule kann nicht zugemutet werden, den Besuch des Berufsschülers zu akzeptieren, wenn er an mindestens zehn Tagen oder an mindestens 20 Unterrichtsstunden während des Schuljahres unentschuldigt der Schule fernbleibt, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Freitag, 17. Januar 2020, unter Hinweis auf die Schulordnung der öffentlichen ber ...

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