Haft wegen Volksverhetzung für Parteivorsitzenden

Karlsruhe (jur). Einen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde im Internet als "frechen Juden-Funktionär" zu bezeichnen, ist eine strafbare Volksverhetzung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dies in einem Beschluss entschieden, der am Freitag, den 10. Juli 2020 veröffentlicht wurde. Damit wurde die sechsmonatige Bewährungsstrafe gegen den Bundesvorsitzenden der rechtsradikalen Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, bestätigt (Az.: 1 BvR 479/20). Der Rechtsstreit basierte auf einem WD ...

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