Vorabprüfung bei Prozesskostenhilfe ist rechtmäßig

Karlsruhe (jur). Aufgrund des Streits um die identifizierende Presseberichterstattung über einen verurteilten und öffentlich unbekannten Täter und einer damit verbundenen möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten besteht kein genereller Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Im jeweiligen Einzelfall dürfen die Fachgerichte auch im Prozesskostenhilfeverfahren vorab eine Abwägung der in Frage stehenden Grundrechte bewerten und sind nicht verpflichtet, diese im Hauptsacheverfahren zu klären ...

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