Schulentlassung nach Notwehr-Faustschlag nicht gerechtfertigt
Münster (juristisch). Eine lebensbedrohliche Verletzung eines Mitschülers, die von einem Schüler in Notwehr begangen wurde, darf nicht zur Schulentlassung führen. Eine solche schulische Ordnungsmaßnahme ist unverhältnismäßig, wenn sie nicht vorher angedroht worden ist, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Mittwoch, 23. September 2020, verkündeten Beschluss vom Vortag (Az.: 19 E 477/20). Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Schlägerei ...
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