Zugriff von Sozialhilfe auf Nachlass eines Behinderten

Kassel (jur). Stirbt ein behinderter Mensch, der Integrationsleistungen in Form eines Darlehens erhalten hat, hat die Sozialbehörde einen "Rückgewähranspruch" seinem Nachlass gegenüber. Allerdings kann die Behörde nicht auch gegenüber den Geschwistern einen "Kostenersatz" geltend machen, selbst wenn diese kurz zuvor zusammen mit der behinderten Person von der gemeinsamen Mutter geerbt haben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 11. September 2020 in Kassel (Az.: B 8 SO 3/19 R). Nach ...

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