Auch bei negativem Coronatest Quarantäne für Mitschüler

Düsseldorf (jur). Die Klassenkameraden eines Schülers, der positiv auf COVID-19 getestet wurde, müssen in Nordrhein-Westfalen 14 Tage in Quarantäne verbringen. Auch durch einen negativen Corona-Test kann die Quarantänezeit nicht verkürzt werden, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag, dem 1. Oktober 2020, verkündeten Eilbeschluss vom Vortag entschieden hat (Az.: 7 L 1939/20). Nachdem ein Schüler positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, ordnete das Gesundheitsamt ein ...

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