Bei schweren Bedrohungslagen ist Vorratsdatenspeicherung zulässig
Luxemburg (jur). Im Falle einer schweren Bedrohungslage dürfen die EU-Staaten eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten anordnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag, dem 6. Oktober 2020, klargestellt (Az.: C-623/17, C-511/18 und C-520/18). Solche Ausnahmen müssten zeitlich begrenzt sein. Eine „allgemeine und unterschiedslose“ Vorratsdatenspeicherung bleibe aber generell unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in ...
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