Corona-Verordnungen von Regierungen vor Überprüfung

München (jur). Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wurden Zweifel geäußert, ob die Exekutive die schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin per Verordnung vorschreiben kann. In seinem Beschluss vom 29. Oktober 2020 wies der VGH einen Eilantrag u.a. gegen die Sperrstundenregelung in Bayern zwar ab, kündigte jedoch an, dass die Frage des Parlamentsvorbehalts im Hauptverfahren geprüft werde (Az.: 20 NE 20.236). Der Antragstel ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2TCAwuL
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt