Informationsanspruch zu geschredderten NSU-Akten
Leipzig (jur). Die Presse darf grundsätzlich Auskunft über das abgeschlossene Disziplinarverfahren gegen den Verfassungsschutzbeauftragten verlangen, der die Vernichtung der Akten des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angeordnet hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom Dienstag, 13. Oktober 2020, entschieden (Az.: 2 C 41.18). Konkret betraf der Fall einen ehemaligen Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Decknamen "Lo ...
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