Kein Grundrechtseingriff bei Empfehlung zu Mund-Nasen-Schutz

Kassel (jur). Die "dringende Empfehlung", im Schulunterricht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, muss von den Schülern geduldet werden. Die Empfehlung allein stellt keinen Grundrechtseingriff dar, sie ist lediglich als Meinungsäußerung zu betrachten, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Freitag, 9. Oktober 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 7 B 2192/20). Bei dem Streit ging es um eine Klausel der "Anlage zum hessischen Hygieneplan 5.0", die im Hinblic ...

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