Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

Karlsruhe (jur). Die Gerichte müssen konkreten Aussagen einer Asylsuchenden über eine mögliche Verfolgung in ihrem Heimatland als "Sklavin" nachgehen. Tun sie dies nicht, liegt eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör vor, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 14. Oktober, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 854/20). Eine alleinstehende Frau aus Mauretanien, die nach ihrer Flucht im Dezember 2016 in Deutschland Asyl beantragte, war vor Ge ...

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