Verweigerter Handschlag mit Frau führt zu Ablehnung der Einbürgerung

Mannheim (jur). Wer sich weigert, Frauen wegen ihres Geschlechts die Hand zu geben, ordnet sich nicht in die deutschen Lebensverhältnisse ein und kann deshalb nicht eingebürgert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der verweigerte zwischengeschlechtliche Handschlag "dem Geltungsanspruch einer salafistischen Überzeugung zum Verhältnis von Mann und Frau zu einer gesellschaftlichen Wirkung" verhelfen will, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim im Fall ei ...

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